Unser MCC-Kurs Boeing B737 ist als Bildungsveranstaltung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt worden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, haben in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. In dieser Zeit sind sie von der Arbeit freigestellt, damit sie an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen können, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist.
Weitere Informationen finden sie hier.
Entsprechende Regelungen gibt es in fast allen Bundesländern.
Für einen Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben, zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch. Darauf haben die Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch. (Allgemeine Informationen des DGB zum Bildungsurlaub finden sie hier.)
Gerne unterstützen wir Sie dabei, ihren bei uns angefragten Kurs in ihrem Bundesland (Sitz des Arbeitgebers) für Bildungsurlaub genehmigen zu lassen.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen per E-Mail, Kontaktformular oder unter Telefon +49 30 7551 330 - 0.